Unsere Firma führt Wartungen und Reparaturen für Öl- und Gasheizungen sowie Solaranlagen aus. In der Regel schließen wir mit unseren Kunden individuelle Wartungsverträge ab, welche für die Kunden den Vorteil haben, dass die jährliche Wartung incl. der Abgasmessung unaufgefordert durch Anschreiben und Terminabsprachen durch uns organisiert wird und das dadurch auch unsere Kunden Anspruch auf unseren Stör- und Bereitschaftsdienst haben (auch an Wochenenden und Feiertagen).
Wartungen an Heizungsanlagen übernehmen wir auch für nicht durch uns installierte Anlagen und für Fabrikate sämtlicher Hersteller und auch für Kunden, welche keine vertragliche Bindung wünschen.
Aus aktuellem Anlass erlauben wir uns, Ihnen zum Thema "Jährliche Wartung der Heizungsanlage im Zusammenhang mit den geänderten Kehr- und Überprüfungsintervallen der Bezirksschornsteinfegermeister (BSFM)" einige wichtige Informationen zur aktuellen rechtlichen Lage zu geben, da dieser Sachverhalt häufig bei uns angefragt wird.